Klasse B96

Definition

Kombination der Klasse B Kraftfahrzeug mit Anhänger ( zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 750 kg) mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 4.250 kg.

Mindestalter

17 Jahre (im begleiteten Fahren), ansonsten mit 18
Ausbildungsbeginn

16,5 Jahre (im begleiteten Fahren), ansonsten mit 17,5 Jahren
Einschluss der Klassen: keine
Voraussetzung

  • Fahrerlaubnis Klasse B

  • Biometrisches Passfoto

  • Sehtest

  • gültigen Personalausweis

Die theoretische Ausbildung und Prüfung

Prüfung nicht erforderlich, allerdings eine 2,5 stündige Fahrerschulung.
Zur praktischen Ausbildung

Gesetzliche Forderung:

3,5 Stunden praktische Ausbildung

1 Stunde fahrpraktische Übungen
Die praktische Prüfung

entfällt