Definition
Kombination der Klasse B Kraftfahrzeug mit Anhänger ( zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 750 kg) mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 4.250 kg.
Mindestalter
17 Jahre (im begleiteten Fahren), ansonsten mit 18
Ausbildungsbeginn
16,5 Jahre (im begleiteten Fahren), ansonsten mit 17,5 Jahren
Einschluss der Klassen: keine
Voraussetzung
Fahrerlaubnis Klasse B
Biometrisches Passfoto
Sehtest
gültigen Personalausweis
Die theoretische Ausbildung und Prüfung
Prüfung nicht erforderlich, allerdings eine 2,5 stündige Fahrerschulung.
Zur praktischen Ausbildung
Gesetzliche Forderung:
3,5 Stunden praktische Ausbildung
1 Stunde fahrpraktische Übungen
Die praktische Prüfung
entfällt