Klasse A2

Definition:
Krafträder (auch mit Beiwagen) - Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A (nach einer Aufstiegsprügung) unbeschränkt fahren.

Mindestalter:

- ab 18 Jahre, für Direkteinstieg oder Aufstiegsprüfung

Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre
Einschluss der Klassen: A1

Voraussetzung:

  • Biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • gültigen Personalausweis
  • Lehrgang Erste Hilfe 9 UE (nur bei Ersterteilung einer Fahrerlaubnis)