Klasse AM

Definition:
Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 ccm oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW.
Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung.

Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildungsbeginn: 15,5 Jahre
Einschluss der Klassen: keine
Voraussetzung:

  • Biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • gültigen Personalausweis
  • Lehrgang Erste Hilfe 9 UE (nur bei Ersterteilung einer Fahrerlaubnis)