Klasse A1

Definition:
Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.

Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildungsbeginn: 15,5 Jahre
Einschluss der Klassen: AM
Voraussetzung:

  • Biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • gültigen Personalausweis
  • Lehrgang Erste Hilfe 9 UE (nur bei Ersterteilung einer Fahrerlaubnis)